Erdbestattung in Mainz: Grabarten, Gebühren, Beispiele
Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit Trauerhalle kostet in Mainz 2.792,00 € an städtischen Gebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 6.092 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Mainz; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, gültig ab 04.07.2026.
Woraus sich die Gebühr zusammensetzt
Die Stadt Mainz berechnet eine Erdbestattung aus wenigen Bausteinen. Erstens das Nutzungsrecht an der Grabstätte. Es wird als Pauschale für die ganze Laufzeit erhoben, nicht als Jahressatz: 1.172,00 € für ein Erdreihengrab mit 20 Jahren, 3.361,00 € für ein einstelliges Erdwahlgrab mit 30 Jahren.
Zweitens die Bestattungsgebühr je Beisetzung. Sie enthält laut §§ 3 und 4 der Gebührensatzung das Öffnen und Schließen der Grabstätte und beträgt für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1.335,00 € in einer Reihengrabstätte (Tarif 321) und 1.887,00 € in einer Wahlgrabstätte (Tarif 322). Für Kinder unter 5 Jahren, Totgeburten und Föten in einer Reihengrabstätte sind es 285,00 €.
Drittens die Trauerfeier, wenn Sie eine wünschen: Trauerhalle 285,00 €, Andachtshalle Drais oder Andachtsplatz Mombach 100,00 €, Feier vor der Halle oder auf dem Friedhofsgelände 100,00 €. Wird der Sarg aus der Kirche überführt, kommen 156,00 € dazu (Tarif 324). Viertens auf Wunsch die Kühlzelle bis zum Ablauf der gesetzlichen Bestattungsfrist für 99,00 €, darüber hinaus 9,00 € je angefangenen Kalendertag.
Eine Grundgebühr oder einen Samstagszuschlag gibt es nicht. Bestattungen finden in der Regel Montag bis Freitag statt, Ort und Zeit setzt der Wirtschaftsbetrieb Mainz fest (§ 7 Abs. 2 Friedhofssatzung). Die Friedhofsgebühren werden ohne Umsatzsteuer erhoben; nur das Abräumen eines Grabes nach Ablauf wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
| Grabart | Laufzeit | Nutzungsrecht | Tarif |
|---|---|---|---|
| Erdreihengrab (Sarg) | 20 Jahre | 1.172,00 € | 811 |
| Erdreihengrab als Rasengrab | 20 Jahre | 1.356,00 € | 816 |
| Erdwahlgrab einstellig (Tiefgrab mit Doppelbelegung) | 30 Jahre | 3.361,00 € | 711 |
| Erdwahlgrab einstellig als Rasengrab | 30 Jahre | 3.098,00 € | 712 |
| Einstellige Grabstätte für zwei Beisetzungen | 30 Jahre | 2.827,00 € | 720 |
| Erdwahlgrab zweistellig (2 × Tarif 711) | 30 Jahre | 6.722,00 € | 711 × 2 |
| Gruftplatz Hauptfriedhof, je sechs Beisetzungsmöglichkeiten | 3.361,00 € | 715 | |
| Wahlgrabstätte Hauptfriedhof Bereiche III bis V | je Jahr und Stelle | 59,00 € | 716 |
| Kinderreihengrab | 15 Jahre | 523,00 € | 813 |
| Kinderreihengrab als Rasengrab | 15 Jahre | 644,00 € | 814 |
| Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erdreihengrab (Sarg) | 1.172,00 € | 811 |
| Erdreihengrab als Rasengrab | 1.356,00 € | 816 |
| Einstellige Grabstätte für zwei Beisetzungen | 2.827,00 € | 720 |
| Erdwahlgrab einstellig als Rasengrab | 3.098,00 € | 712 |
| Erdwahlgrab einstellig (Tiefgrab mit Doppelbelegung) | 3.361,00 € | 711 |
| Erdwahlgrab zweistellig (2 × Tarif 711) | 6.722,00 € | 711 × 2 |
| Erdbestattung in einer Reihengrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr) | 1.335,00 € | 321 |
| Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr) | 1.887,00 € | 322 |
| Trauerfeier in der Trauerhalle | 285,00 € | 530 |
| Kühlzelle bis zum Ablauf der gesetzlichen Bestattungsfrist | 99,00 € | 1482 |
Die Erdgräber im Überblick
Das Erdreihengrab ist die einfachste Form. Es wird für 20 Jahre vergeben, der Reihe nach belegt und nimmt einen Sarg auf. Als Rasengrab kostet es 1.356,00 €; hier liegt das Grab in einer Rasenfläche, eine eigene Bepflanzung entfällt.
Das Erdwahlgrab suchen Sie selbst aus. Einstellig ist es ein Tiefgrab mit Doppelbelegung, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und lässt sich je Verlängerungsjahr verlängern (112,00 €, Tarif 731). Als Rasengrab kostet das einstellige Wahlgrab 3.098,00 €, die Verlängerung 103,00 € je Jahr. Daneben gibt es die einstellige Grabstätte für zwei Beisetzungen zu 2.827,00 € (Tarif 720).
Mehrstellige Wahlgräber berechnet die Satzung als Gebühr mal Anzahl der Stellen. Ein zweistelliges Erdwahlgrab kostet daher 6.722,00 €, und auch die Verlängerung wird je Stelle fällig.
Auf dem Hauptfriedhof gibt es außerdem Gruftplätze zu 3.361,00 € je sechs Beisetzungsmöglichkeiten (Tarif 715) und Wahlgrabstätten in den Bereichen III bis V mit eingebauter Betongrabkammer oder Grabhüllensystem zu 59,00 € je Jahr und Stelle (Tarif 716). Für Kinder bis 5 Jahre gibt es das Kinderreihengrab (523,00 €, 15 Jahre) und das Kinderreihengrab als Rasengrab (644,00 €).
Rechenbeispiele für eine Erdbestattung in Mainz
Erdreihengrab mit Trauerhalle
1.172,00 € + 1.335,00 € + 285,00 € = 2.792,00 €, mit Bestatter ca. 6.092 €.
Erdreihengrab mit Trauerfeier im Freien
1.172,00 € + 1.335,00 € + 100,00 € = 2.607,00 €. Die Feier vor der Halle spart 185,00 €.
Erdreihengrab als Rasengrab mit Trauerhalle
1.356,00 € + 1.335,00 € + 285,00 € = 2.976,00 €.
Erdwahlgrab einstellig mit Trauerhalle
3.361,00 € + 1.887,00 € + 285,00 € = 5.533,00 €, mit Bestatter ca. 8.833 €.
Grabstätte für zwei Beisetzungen und zweistelliges Wahlgrab
Grabstätte für zwei Beisetzungen mit Trauerhalle: 2.827,00 € + 1.887,00 € + 285,00 € = 4.999,00 €. Zweistelliges Erdwahlgrab mit Trauerhalle für die erste Beisetzung: 6.722,00 € + 1.887,00 € + 285,00 € = 8.894,00 €.
Alle Beispiele ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Der Bestatter-Richtwert von ca. 3.300 € stammt vom Bundesverband Deutscher Bestatter.
Weitere Gebühren rund um die Erdbestattung
| Leistung | Gebühr | Tarif |
|---|---|---|
| Erdbestattung in einer Reihengrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr) | 1.335,00 € | 321 |
| Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte (ab vollendetem 5. Lebensjahr) | 1.887,00 € | 322 |
| Erdbestattung Kind unter 5 Jahren, Totgeburt, Fötus in Reihengrabstätte | 285,00 € | 323 |
| Überführung eines Sarges aus der Kirche im Rahmen einer Erdbestattung | 156,00 € | 324 |
| Trauerfeier in der Trauerhalle | 285,00 € | 530 |
| Andachtshalle Friedhof Drais oder Andachtsplatz Waldfriedhof Mombach (Waldgrabfeld) | 100,00 € | 531 |
| Trauerfeier vor der Trauerhalle oder auf dem Friedhofsgelände | 100,00 € | 534 |
| Überziehung Trauerhalle, je weitere angefangene 10 Minuten | 57,00 € | 532 |
| Kühlzelle bis zum Ablauf der gesetzlichen Bestattungsfrist | 99,00 € | 1482 |
| Kühlzelle darüber hinaus, je angefangenen Kalendertag | 9,00 € | 1483 |
| Wahlgrab einstellig (mehrstellig × Stellen), je Jahr | 112,00 € | 731 |
| Rasen-Wahlgrab, je Jahr | 103,00 € | 732 |
| Grabstätte für zwei Beisetzungen, je Jahr | 94,00 € | 745 |
| Einstelliges Erdgrab ohne Einfassung und Grabmal | 116,00 €zzgl. MwSt. | 1311 |
| Einstelliges Erdgrab mit Einfassung oder Grabmal | 465,00 €zzgl. MwSt. | 1312 |
| Einstelliges Erdgrab mit Einfassung und Grabmal oder Platte | 698,00 €zzgl. MwSt. | 1313 |
Nach Ablauf des Nutzungsrechts wird das Grab abgeräumt. Für ein einstelliges Erdgrab ohne Einfassung und Grabmal sind das 116,00 €, mit Einfassung und Grabmal oder Platte 698,00 €, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bearbeitung einer Grabmalanzeige kostet 115,00 €, die Umschreibung des Nutzungsrechts 46,00 €.
Spartipps für die Erdbestattung
- Reihengrab statt Wahlgrab: 2.741,00 € weniger bei gleicher Trauerfeier.
- Trauerfeier vor der Halle oder auf dem Friedhofsgelände: 100,00 € statt 285,00 €.
- Die Standarddauer der Trauerfeier beträgt 20 Minuten (§ 33 Abs. 3 Friedhofssatzung); jede weitere angefangene 10 Minuten in der Trauerhalle kostet 57,00 €.
- Mehrere Angebote vergleichen und auf eine getrennte Aufstellung von Gebühren und Bestatterleistungen achten.
Ruhezeit und Laufzeit
Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen 20 Jahre für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr und 15 Jahre bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, für Sarg und Urne gleich (§ 11 Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern 20 Jahre (Kinderreihengrab 15), bei Wahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Kolumbarien 30 Jahre und bei Waldgräbern 40 Jahre. Wahlgräber lassen sich je Verlängerungsjahr verlängern.
Die gesetzliche Frist nach dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz: Die Erdbestattung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung erfolgen, frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Die Gesamtkosten im Vergleich mit einer Urne zeigt die Seite Urnenbestattung, eigene Varianten rechnen Sie im Kostenrechner durch.
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mainz, vom 22. Juni 2026 (Amtsblatt Nr. 29 vom 03.07.2026), in Kraft seit 04.07.2026. Satzung als PDF, Amtsblatt Nr. 29; Preisliste der Krematorium Mainz GmbH (ohne Gewähr). Die Friedhofsgebühren der Stadt Mainz werden ohne Umsatzsteuer erhoben. Nur das Abräumen von Gräbern (§ 13 der Gebührensatzung) wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise des Krematoriums Mainz verstehen sich laut Preisliste inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Fragen zur Erdbestattung in Mainz
Ist das Öffnen und Schließen des Grabes extra zu bezahlen?
Nein. Die Bestattungsgebühr von 1.335,00 € bzw. 1.887,00 € enthält das Öffnen und Schließen der Grabstätte.
Muss ich das Nutzungsrecht jedes Jahr bezahlen?
Nein. Das Nutzungsrecht wird einmal als Pauschale für die ganze Laufzeit erhoben. Erst bei einer Verlängerung eines Wahlgrabes fällt eine Gebühr je Verlängerungsjahr an.