Urnenbestattung in Mainz: Grabarten, Krematorium, Beispiele
Eine Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Trauerhalle kostet in Mainz 1.751,72 € einschließlich Einäscherung im Krematorium Mainz. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 5.052 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Mainz; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mainz, gültig ab 04.07.2026.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Bei einer Feuerbestattung fallen in Mainz zwei Gruppen von Kosten an. Die Stadt erhebt nach ihrer Gebührensatzung das Nutzungsrecht an der Urnengrabstätte als Pauschale für die ganze Laufzeit und eine Bestattungsgebühr je Beisetzung, die das Öffnen und Schließen der Grabstätte enthält: 316,00 € für eine Urne im Erdgrab (Tarif 452), 244,00 € im Kolumbarium oder in einer Wasserurne (Tarif 453) und 244,00 € für das Ausbringen von Asche (Tarif 460). Auf Wunsch kommt eine Trauerfeier dazu.
Die zweite Gruppe sind die Preise der Krematorium Mainz GmbH, Jeanbon-St. André-Straße 15, 55131 Mainz. Alleiniger Gesellschafter ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz. Laut Preisliste der Krematorium Mainz GmbH kostet die Einäscherung eines Erwachsenen 345,72 €, eines Kindes 160,03 €. Vor jeder Einäscherung ist eine zweite amtsärztliche Leichenschau zwingend; die Gebühr des Gesundheitsamts von 93,00 € legt das Krematorium vor. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne Gewähr. Der Urnenversand im Inland kostet 42,50 €.
Wird nicht im Krematorium Mainz eingeäschert, gelten die Preise des gewählten Krematoriums; der Bestatter nennt sie im Kostenvoranschlag. Für Grabnachweis und Urnenanforderung bei einer Einäscherung außerhalb von Mainz berechnet die Stadt 23,00 € (Tarif 1222).
| Grabart | Laufzeit | Nutzungsrecht | Tarif |
|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab | 20 Jahre | 712,00 € | 1011 |
| Urnenreihengrab für anonyme Urnenbeisetzung | 20 Jahre | 599,00 € | 1012 |
| Urnenreihengrab als Rasengrab | 20 Jahre | 902,00 € | 1013 |
| Urnenreihengrab als Baumgrab | 20 Jahre | 1.242,00 € | 1015 |
| Urnenreihengrab am Rebstock | 20 Jahre | 1.242,00 € | 1018 |
| Fläche zur Ausbringung von Asche (ausgewiesenes Grabfeld) | 20 Jahre | 599,00 € | 1019 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen | 30 Jahre | 1.736,00 € | 911 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Rasengrab | 30 Jahre | 2.032,00 € | 914 |
| Urnenwahlgrab für 4 bis 6 Urnen | 30 Jahre | 2.332,00 € | 916 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Baumgrab | 30 Jahre | 2.389,00 € | 917 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen am Rebstock | 30 Jahre | 2.389,00 € | 918 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Wasserurne | 30 Jahre | 4.972,00 € | 919 |
| Waldgrab für 1 Urne (Wahlgrab) | 40 Jahre | 1.379,00 € | 921 |
| Waldgrab Familienbaum bis 12 Urnen | 40 Jahre | 7.219,00 € | 922 |
| Kolumbarium (Urnennische oder Urnenkammer) für 1 bis 2 Urnen | 30 Jahre | 2.224,00 € | 1111 |
| Kolumbarium bis zu 4 Urnen | 30 Jahre | 2.690,00 € | 1112 |
| Kinderurnenreihengrab als Rasengrab | 15 Jahre | 454,00 € | 1014 |
| Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Fläche zur Ausbringung von Asche (ausgewiesenes Grabfeld) | 599,00 € | 1019 |
| Urnenreihengrab für anonyme Urnenbeisetzung | 599,00 € | 1012 |
| Urnenreihengrab | 712,00 € | 1011 |
| Urnenreihengrab als Rasengrab | 902,00 € | 1013 |
| Urnenreihengrab als Baumgrab | 1.242,00 € | 1015 |
| Waldgrab für 1 Urne (Wahlgrab) | 1.379,00 € | 921 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen | 1.736,00 € | 911 |
| Kolumbarium (Urnennische oder Urnenkammer) für 1 bis 2 Urnen | 2.224,00 € | 1111 |
| Urnenwahlgrab für 4 bis 6 Urnen | 2.332,00 € | 916 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen als Wasserurne | 4.972,00 € | 919 |
Welche Urnengräber es in Mainz gibt
Urnenreihengräber laufen 20 Jahre. Neben dem klassischen Urnenreihengrab (712,00 €) gibt es das anonyme Urnenreihengrab (599,00 €), das Rasengrab (902,00 €) sowie das Baumgrab und das Grab am Rebstock (je 1.242,00 €). Auf einem ausgewiesenen Grabfeld kann die Asche ausgebracht werden; die Fläche kostet 599,00 €.
Urnenwahlgräber laufen 30 Jahre und lassen sich verlängern. Für 2 Urnen kostet das Wahlgrab 1.736,00 €, als Rasengrab 2.032,00 €, als Baumgrab oder am Rebstock je 2.389,00 €. Für 4 bis 6 Urnen sind es 2.332,00 €. Die Wasserurne für 2 Urnen kostet 4.972,00 €; die Beisetzung darin 244,00 €.
Kolumbarien mit Urnennischen oder Urnenkammern für 1 bis 2 Urnen kosten 2.224,00 €, für bis zu 4 Urnen 2.690,00 €, jeweils für 30 Jahre. Das Waldgrab für 1 Urne läuft 40 Jahre und kostet 1.379,00 €, der Familienbaum für bis zu 12 Urnen 7.219,00 €. Waldgräber gibt es auf dem Waldfriedhof Mombach.
Verlängerungen kosten je Jahr zum Beispiel 57,00 € beim Urnenwahlgrab für 2 Urnen, 74,00 € beim Kolumbarium für 1 bis 2 Urnen und 34,00 € beim Waldgrab.
Rechenbeispiele für eine Urnenbestattung in Mainz
Urnenreihengrab mit Trauerhalle
712,00 € + 316,00 € + 285,00 € + 345,72 € + 93,00 € = 1.751,72 €, mit Bestatter ca. 5.052 €.
Ausbringung der Asche auf dem Streufeld ohne Feier
599,00 € + 244,00 € + 345,72 € + 93,00 € = 1.281,72 €, die günstigste städtische Variante. Das anonyme Urnenreihengrab ohne Feier folgt mit 1.353,72 €.
Kolumbarium mit Trauerhalle
2.224,00 € + 244,00 € + 285,00 € + 345,72 € + 93,00 € = 3.191,72 €.
Waldgrab mit Feier am Andachtsplatz
1.379,00 € + 316,00 € + 100,00 € + 345,72 € + 93,00 € = 2.233,72 €.
Baumgrab mit Feier im Freien und Wasserurne mit Trauerhalle
Baumgrab (Reihengrab): 2.096,72 €. Wasserurne mit Trauerhalle: 5.939,72 €.
Alle Beispiele ohne Grabplatte, Grabpflege und Fremdleistungen. Der Bestatter-Richtwert von ca. 3.300 € stammt vom Bundesverband Deutscher Bestatter.
Spartipps für die Urnenbestattung
- Laufzeit 20 statt 30 Jahre: Das Urnenreihengrab kostet 712,00 €, das Urnenwahlgrab 1.736,00 €.
- Die Beisetzung im Kolumbarium kostet 244,00 € statt 316,00 €; das Nutzungsrecht ist dort aber höher.
- Trauerfeier im Freien oder am Andachtsplatz: 100,00 € statt 285,00 €. Die Standarddauer beträgt 20 Minuten, jede weitere angefangene 10 Minuten in der Trauerhalle kostet 57,00 €.
- Mehrere Angebote vergleichen und Krematoriumskosten getrennt ausweisen lassen.
Neue Möglichkeiten nach dem Bestattungsgesetz
Das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025 (GVBl. 2025 S. 554), in Kraft seit 27.09.2025, ersetzt das Bestattungsgesetz vom 4. März 1983. Nach § 11 Abs. 8 sind seitdem neue Bestattungsformen erlaubt:
- Flussbestattung: Eine Urne aus sofort wasserlöslicher Zellulose wird vom Schiff aus auf Rhein, Mosel, Lahn oder Saar auf rheinland-pfälzischem Gebiet beigesetzt.
- Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen: genehmigt, durch den Bestatter, mit nachweislicher Zustimmung des Grundstückseigentümers; die Nutzung darf nicht gegen Entgelt erfolgen.
- Urne zu Hause: Die Urne kann bestimmten Personen zur privaten Aufbewahrung ausgehändigt werden, auch mit Teilung der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung.
Voraussetzung sind ein letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung, in der die Bestattungsform bestimmt und eine Person für die Totenfürsorge benannt ist. Wird die Verfügung nicht vollzogen, ist die Asche auf einem Friedhof beizusetzen (§ 11 Abs. 9). Für Sozial- und ordnungsbehördliche Bestattungen gelten die neuen Formen nicht (§ 11 Abs. 11).
Für Flussbestattung, Ausbringung außerhalb des Friedhofs und Urne zu Hause enthält die Gebührensatzung der Stadt Mainz keine eigene Tarifstelle; die Leistungen des Bestatters gibt es nach Angebot. Für das Krematorium bleiben 345,72 € für die Einäscherung und 93,00 € für die zweite amtsärztliche Leichenschau.
Ruhezeit und Fristen
Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen 20 Jahre für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr und 15 Jahre bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, für Sarg und Urne gleich (§ 11 Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern 20 Jahre (Kinderreihengrab 15), bei Wahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Kolumbarien 30 Jahre und bei Waldgräbern 40 Jahre. Wahlgräber lassen sich je Verlängerungsjahr verlängern.
Die Einäscherung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung erfolgen, die Urnenbeisetzung oder Ausbringung der Asche innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung (§ 23 Abs. 1 BestG). Eigene Varianten rechnen Sie im Kostenrechner durch, den Vergleich mit dem Sarg zeigt die Seite Erdbestattung.
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mainz, vom 22. Juni 2026 (Amtsblatt Nr. 29 vom 03.07.2026), in Kraft seit 04.07.2026. Satzung als PDF, Amtsblatt Nr. 29; Preisliste der Krematorium Mainz GmbH (ohne Gewähr). Die Friedhofsgebühren der Stadt Mainz werden ohne Umsatzsteuer erhoben. Nur das Abräumen von Gräbern (§ 13 der Gebührensatzung) wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise des Krematoriums Mainz verstehen sich laut Preisliste inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Fragen zur Urnenbestattung in Mainz
Sind die Krematoriumspreise im Gebührenbescheid enthalten?
Nein. Einäscherung und zweite amtsärztliche Leichenschau stammen aus der Preisliste der Krematorium Mainz GmbH und werden gesondert abgerechnet; der Rechner zeigt sie als eigene Zeilen.
Was kostet das Abräumen eines Urnengrabes?
Ohne Einfassung und Grabmal 60,00 €, mit Einfassung und Grabmal oder Platte 349,00 €, bei einer Wasserurne 129,00 €, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.